Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen von M-TEC Nederland B.V.

Artikel 1: Definitionen

  • M-TEC: M-TEC Nederland B.V.
  • Der Händler: die Person, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt und mit M-TEC Nederland B.V. einen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren abschließt und/oder Bestellungen aufgibt.
  • Einkaufsorganisation: eine Reihe von Unternehmen aus der gleichen Branche, die gemeinsam einkaufen.
  • Produkte: die von M-TEC zu liefernden Waren.
  • Installateure: Kunden und/oder Mitglieder von Händlern und Einkaufsorganisationen.
  • Schulung: Schulungen, die M-TEC auf Anfrage von Händlern oder Einkaufsorganisationen für deren Kunden und/oder Mitglieder für ihre Installateure in den technischen und kommerziellen Bereichen der von M-TEC zu liefernden Produkte durchführt.

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die von M-TEC Nederland B.V., mit Sitz in Groningen, Koldingweg 8 (9723 HK), im Folgenden als Verkäufer bezeichnet, mit seiner Gegenpartei, im Folgenden als Käufer bezeichnet, abgeschlossen werden...

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit dem Verkäufer, für deren Durchführung der Verkäufer Dritte einschalten muss.

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für die Mitarbeiter des Verkäufers und seine Geschäftsleitung verfasst.

2.4 Mit der Beauftragung von M-TEC mit der Lieferung von Waren akzeptiert der Händler bzw. die Einkaufsorganisation diese Bedingungen.

2.5 Der Händler oder die Einkaufsorganisation erklärt sich einverstanden, dass diese Bedingungen auch für spätere Bestellungen gelten...

2.6 M-TEC lehnt die Anwendbarkeit anderer AGB ausdrücklich ab.

2.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig sein, bleiben die übrigen anwendbar...

2.8 Unklarheiten über die Auslegung sind „im Geist“ der Bestimmungen zu klären.

2.9 Nicht geregelte Situationen sind im Geist dieser Bedingungen zu beurteilen.

2.10 Ein Verzicht auf strikte Einhaltung bedeutet nicht, dass der Verkäufer auf Rechte verzichtet.

Artikel 3: Kostenvoranschläge und Angebote

3.1 Alle Angebote sind freibleibend, außer wenn eine Annahmefrist genannt ist...

3.2 Der Verkäufer ist nicht gebunden, wenn der Käufer einen offensichtlichen Fehler erkennt...

3.3 Preise basieren auf zum Zeitpunkt gültigen Kostenfaktoren...

3.4 Angebote gelten für einen Monat ab Ausstellungsdatum...

3.5 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme den Verkäufer erreicht hat.

3.6 Weicht die Annahme ab, ist der Verkäufer nicht gebunden, außer schriftlich vereinbart...

3.7 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet nicht zur Teillieferung...

3.8 Angebote sind nur indikativ...

3.9 Kataloge und Abbildungen sind keine Garantie.

3.10 Urheberrechte an Zeichnungen, Bildern und Entwürfen liegen beim Verkäufer...

Artikel 4: Beziehung M-TEC und Händler/Einkaufsorganisation

Der Händler oder die Einkaufsorganisation handelt selbstständig, auf eigenes Risiko und ist kein Arbeitnehmer oder Vertreter von M-TEC.

Artikel 5: Pflichten des Händlers oder der Einkaufsorganisation

5.1 Der Händler bemüht sich, die Produkte zu verkaufen...

5.2 Weiterverkauf ohne Zustimmung ist untersagt...

5.3 Übertragung von Rechten nur mit Zustimmung von M-TEC...

5.4 Veränderungen an Produkten oder Marken sind untersagt...

5.5 Bei drohender Liquidation muss M-TEC informiert werden.

Artikel 6: Leistung

Der Händler hält einen ausreichenden Lagerbestand, ausschließlich nach Ermessen von M-TEC.

Artikel 7: Verpflichtungen M-TEC

7.1 M-TEC stellt Werbematerial zur Verfügung...

7.2 Bestellungen werden nach bestem Wissen ausgeführt...

7.3 Händler werden über Produktentwicklungen informiert...

Artikel 8: Lieferung, Lieferzeit und Verpackung

8.1 Alle Waren reisen auf Gefahr des Verkäufers, Lieferung am vereinbarten Ort...

8.2 Ein Lieferdokument gilt als korrekt, außer bei sofortigem Widerspruch...

8.3 Lieferzeiten sind unverbindlich, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

8.4 Rückgabe nur mit Zustimmung des Verkäufers, Bearbeitungskosten 25%...

8.5 Verpackungskosten können zusätzlich berechnet werden...

8.6 Verpackung wird bei Rückgabe gutgeschrieben...

Artikel 9: Höhere Gewalt

9.1 Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt...

9.2 Keine Haftung bei Lieferverzögerung durch höhere Gewalt...

9.3 Keine Pflicht zur Erfüllung bei Umständen außerhalb der Kontrolle...

9.4 Definition höherer Gewalt: Streiks, Maschinenausfall, Wetter etc...

9.5 Bei Dauer über 2 Monate kann jede Partei auflösen...

9.6 Teilweise Erfüllung darf separat abgerechnet werden...

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle Waren bleiben Eigentum bis vollständiger Zahlung...

10.2 Keine Eigentumsübertragung oder Verpfändung erlaubt...

10.3 Eigentum dient als Sicherheit für alle Ansprüche...

10.4 Verarbeitung führt zu Miteigentum nach Wertanteil...

10.5 Abtretung von Forderungen aus Weiterverkäufen...

10.6 Werklohnforderungen werden abgetreten...

10.7 Bei Zahlungsverzug dürfen Forderungen eingezogen und Ware zurückgenommen werden...

10.8 Zahlungen gelten erst nach Einlösung als erfüllt...

10.9 Für Eigentumsvorbehalt gilt ausschließlich deutsches Recht.

Artikel 11: Weiterlieferung

Ohne Zustimmung ist Weiterlieferung nicht gestattet.

Artikel 12: Zahlungs- und Inkassokosten

12.1 Zahlung binnen 30 Tagen...

12.2 Keine Aufrechnung erlaubt...

12.3 Verzug führt zu 1% Zinsen pro Monat...

12.4 Zahlungen werden auf Kosten, Zinsen, dann Hauptforderung verrechnet...

12.5 Verkäufer darf abweichende Zahlungszuordnung ablehnen...

12.6 Beanstandungen setzen Zahlungsverpflichtung nicht aus...

12.7 Alle außergerichtlichen Inkassokosten trägt der Käufer...

12.8 Bei Insolvenz oder Liquidation darf Verkäufer Ware zurücknehmen...

12.9 Keine weiteren Lieferungen bei Zahlungsrückstand...

Artikel 13: Haftung

13.1 Haftung ist begrenzt...

13.2 Keine Haftung bei falschen Angaben durch Käufer...

13.3 Keine Haftung für Druck- oder Modellfehler...

13.4 Nur direkte Schäden sind ersatzfähig...

13.5 Definition direkter Schaden: Feststellungskosten, Reparaturkosten, Schadensbegrenzungskosten...

13.6 Keine Haftung für Folgeschäden...

13.7 Haftung maximal 2.500 € ohne MwSt...

13.8 Haftung begrenzt auf Versicherungsleistung...

13.9 Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

13.10 Aussagen über Eigenschaften sind nur nach schriftlicher Garantie bindend...

13.11 Beratung und Schulungen ohne Haftung...

13.12 Produkte nach bestem Wissen hergestellt...

13.13 Keine Haftung bei unsachgemäßer Verwendung...

13.14 Käufer muss Verkäufer Gelegenheit zur Reparatur oder Ersatz geben...

Artikel 14: Gewährleistung

14.1 Mängel innerhalb 2 Jahren werden ersetzt...

14.2 Händler muss Kunden schriftlich informieren...

14.3 Garantie beginnt nach Registrierung des Produkts...

14.4 Registrierung binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme...

14.5 Garantie umfasst neue oder generalüberholte Teile, Kosten trägt Käufer.

Artikel 15: Übergang von Risiko

Gefahr geht über, sobald die Ware in die Gewalt des Käufers gelangt.

Artikel 16: Beschwerden

16.1 Reklamationen binnen 8 Tagen schriftlich...

16.2 Versteckte Mängel binnen 3 Monaten reklamierbar...

16.3 Käufer muss Untersuchung durch Verkäufer ermöglichen...

Artikel 17: Entschädigung

17.1 Käufer stellt Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei...

17.2 Käufer muss Verkäufer unterstützen, sonst kann Verkäufer selbst handeln...

Artikel 18: Weiterlieferung

Ohne Zustimmung keine Weiterlieferung an Wiederverkäufer.

Artikel 19: Stornierung

Stornierung nur mit Entschädigung möglich. Sonderanfertigungen ausgeschlossen.

Artikel 20: Beendigung und Auflösung

20.1 Verträge auf unbestimmte Zeit können schriftlich gekündigt werden...

20.2 Auflösung nur bei wesentlichen Pflichtverletzungen...

20.3 Sofortige Kündigung bei dringenden Gründen, z. B.:

  • Nichtzahlung
  • Unzulässige Weiterlieferung
  • Nicht erreichen des Umsatzziels
  • Missbrauch von Marken
  • Insolvenz, Pfändung, Zahlungsaufschub
  • Restbestand muss binnen 5 Werktagen angeboten werden...

Artikel 21: Änderungen

Änderungen werden erst wirksam, wenn der Käufer informiert wurde...

Es gilt stets die letzte eingereichte Version.

Artikel 23: Anwendbares Recht

Niederländisches Recht gilt ausschließlich, Wiener Kaufrecht ausgeschlossen...

Gericht erst nach Ausschöpfung aller Einigungsversuche.

Artikel 25: Streitigkeiten

25.1 Streitigkeiten werden vom Gericht Noord-Nederland entschieden...

25.2 Verkäufer darf Käufer vor zuständigem Gericht verklagen...

25.3 Streitigkeit gilt als vorhanden, sobald eine Partei dies erklärt.

Artikel 26: Ort und Änderungen

Diese AGB sind bei der Handelskammer Utrecht hinterlegt.

Zur Vereinbarung:

Standort: Groningen

Datum: 27. März 2025

Herr: J. Post

Zuständig für: M-TEC Nederland

AGB M-TEC servicepartner